Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Paydroid UG (haftungsbeschränkt), Königin-Sophie-Str. 4, 53604 Bad Honnef
(im Folgenden als „Paydroid“ bezeichnet)

I. 

Geltungsbereich

Unter folgendem Link können Sie sich unsere AGB als PDF herunterladen.

Download AGB (119 KB)

II. 

Vertragsschluss und Verbraucherinformationen

III. 

Lieferung

IV. 

Gefahrübergang

V. 

Preise, Versandkosten

VI. 

Zahlungsbedingungen

VII. 

Eigentumsvorbehalt

VIII. 

Gewährleistung

IX. 

Sonstige Haftung von Paydroid

X. 

Salvatorische Klausel, Gerichtsstandsvereinbarung, Schlussklauseln

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden lediglich als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Bestellungen, die der Käufer auf dem Internetportal „www.paydroid.de“ (im Folgenden Online Store) von Paydroid bestellt. Für Bestellungen, die nicht über den Online Store erfolgen, gelten diese AGB nicht.


2. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers erkennt Paydroid nicht an.


3. In diesen AGB wird bei einigen Regelungen danach unterschieden, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Einige Regelungen gelten ausschließlich für Käufer, die Verbraucher sind; andere Regelungen ausschließlich für Käufer, die Unternehmer oder Kaufleute sind. Die Regelungen, die nur für bestimmte Käufer gelten, sind ausdrücklich auf Verbraucher oder Unternehmer beschränkt.


Der Käufer ist Verbraucher, soweit er die Waren nicht für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestellt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, d.h. die Waren für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestellt.

1. Der Käufer gibt durch die Absendung des ausgefüllten Bestellformulars (unter der Rubrik „Warenkorb“) ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die angegebenen Waren ab. Das System nimmt die Bestellung auf. Der Käufer erhält eine automatisch durch das System erstellte Bestätigung der Bestellung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung wird elektronisch versendet und gilt nicht als Annahme des Angebots. Die Annahme des Vertrages erklärt Paydroid entweder ausdrücklich durch gesonderte E-Mail oder schlüssig durch Zusendung der Ware.


2. Der Vertragstext wird von uns sechs Monate gespeichert und kann vom Käufer in unserem Online Store unter Verwendung des Online-Zugangs des Käufers eingesehen werden.


3. Eingabefehler kann der Käufer vor der endgültigen Abgabe eines Angebotes durch Überprüfung des Angebotes auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und korrigieren.


4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.


5. Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.


6. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote sind den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebotes sowie den nachfolgenden Ziffern zu entnehmen.


7. Paydroid beliefert Käufer nur dann, wenn dieser seinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

1. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dem Käufer dies zumutbar ist.


2. Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung bei Paydroid oder bei einem Dritten entstehenden Kosten berechnet.


3. Ist Paydroid aus dem geschlossenen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, so kann Paydroid die ihr obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch von Paydroid auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Paydroid zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z.B. durch Export- oder Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von Zulieferern oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter.


4. Paydroid kann die Leistungspflicht verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordern, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverständnis zu dem Leistungsinteresse des Käufers steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die unterbliebene oder pflichtwidrige Leistung oder Herstellung den Käufer nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.

Diese Regelung gilt nur, wenn der Käufer Unternehmer ist:


Soweit der Käufer Unternehmer ist, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware zum Versand auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Käufers liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

1. Die von Paydroid angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Bei Rechungsstellung wird die Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.


2. Versandkosten hat, außer im Falle der nachfolgenden Ziffer 3. oder bei besonders im Online Store ausgewiesenen Aktionen, stets der Käufer zu tragen.


3. Bei einem Widerruf aufgrund eines Widerrufsrechts des Käufers hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

1. Die Zahlung kann nach Wahl des Käufers per Nachnahme, per PayPal oder per Vorkasse erfolgen, soweit bei den einzelnen Angeboten nichts Abweichendes angegeben ist.


2. Wählt der Käufer die Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung, so ist die Zahlung unmittelbar nach Erhalt der Rechnung vorzunehmen und gilt erst bei Eingang auf dem Konto von Paydroid als erfolgt. Die Zahlung auf Rechnung ist für Neukunden nicht möglich und wird erst nach einer internen Bonitätsprüfung gestattet.


3. Wählt der Käufer die Zahlung per Vorkasse, ist die Zahlung vor Versand der Ware per Überweisung auf das angegebene Konto von Paydroid (oder per Lastschrifteinzug oder Kreditkarte) vorzunehmen. Die Ware wird dann erst nach Eingang der Zahlung bei Paydroid an den Käufer versendet.


4. Wählt der Käufer die Bezahlung per Nachnahme, ist der Kaufpreis zuzüglich einer Nachnahmegebühr dem Paketdienst bei Erhalt der Ware in bar zu entrichten.


5. Gegen die Vergütungsansprüche von Paydroid kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.


6. Die Regelungen dieser Ziffer 6. gilt nur, wenn der Käufer Unternehmer ist:


Soweit der Käufer Unternehmer ist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


7. Die Abtretung von Forderungen gegen Paydroid durch den Käufer ist ausgeschlossen.

1. Paydroid behält sich an den von Paydroid gelieferten Waren das Eigentum vor, bis keine aus dem Lieferauftrag entstandene Forderung mehr vorhanden ist.


2. Der Käufer darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer Paydroid unverzüglich zu benachrichtigen.


3. Die Regelungen dieser Ziffer 3. gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer ist:


Soweit der Käufer Unternehmer ist gelten außerdem folgende Erweiterungen des Eigentumsvorbehaltes:


a. Bestehen neben der Paydroid aus dem Lieferauftrag zustehenden Forderung im Zeitpunkt der Lieferung noch andere Forderungen gegenüber dem Käufer, so behält Paydroid sich das Eigentum an den von Paydroid gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher oben bezeichneten Forderungen vor (erweiterter Vorbehalt).


b. Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert auf alle Forderungen des Käufers, die dieser aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren erwirbt. Die Forderungen werden Paydroid in Höhe des offenstehenden Rechnungsbetrages abgetreten. Der Käufer tritt diese künftigen Forderungen sicherheitshalber zum Zeitpunkt der Entstehung ab. Paydroid nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass seine Kaufpreisforderung gemäß vorstehenden Bestimmungen auf Paydroid übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.


c. Die Sicherungsrechte von Paydroid hindern den Käufer nicht, über die Paydroid gehörigen Gegenstände oder die an Paydroid sicherungshalber abgetretenen Forderungen im normalen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Ein normaler Geschäftsbetrieb liegt nicht mehr vor, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Paydroid einen Monat nach Verzugseintritt in Rückstand kommt, Wechsel bei ihm protestiert werden, die Zahlungseinstellung erfolgt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird. In diesem Fall ist der Käufer auf das Verlangen von Paydroid hin verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretungen bekannt zu geben, den Einzug der Forderungen zu unterlassen und den Einzug durch Paydroid zuzulassen. Auf das Verlangen von Paydroid hin ist der Käufer ferner verpflichtet, Paydroid auf erstes Anfordern die Adressen seiner Abnehmer bekannt zu geben.


d. Liegt kein normaler Geschäftverkehr mehr vor, ist Paydroid berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In einer solchen Zurücknahme, in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit gesetzlich zulässig.


e. Auf Verlangen des Käufers ist Paydroid verpflichtet, die Paydroid nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl durch Paydroid insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Paydroid zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen übersteigt.

1. Die folgenden Regelungen dieser Ziffer 1. gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer ist:


Soweit der Käufer Unternehmer ist, bestehen Ansprüche des Käufers auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz nur nach den folgenden Bestimmungen:


a. Der Käufer hat die Ware nach Erhalt unverzüglich – vor allem auf sichtbare Schäden, Mängel, Gewicht und Ausmaß – zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind vom Käufer unverzüglich ab Erhalt der Lieferung zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach dem Erkennen bei uns geltend zu machen. Versäumt der Käufer die Absetzung der Rüge binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen, gilt die gelieferte Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt. Die Regelung in dieser Ziffer a. findet nur Anwendung, soweit der Käufer Kaufmann ist.


b. Nimmt der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung durch Paydroid Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so übernimmt Paydroid für die daraus entstehenden Folgen keine Haftung. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel usw. wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf das Verschulden von Paydroid zurückzuführen ist.


c. Ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz besteht nur nach den folgenden Bestimmungen:


(1) Die Gewährleistungsfrist für unsere Lieferungen und Leistungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers aus §§ 478, 479 BGB auf Rückgriff bei Weiterveräußerung der Waren an Verbraucher werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.


(2) Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz nur zu, wenn er sich diese Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält.


(3) Bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit der Sache oder bei Vorliegen eines sonstigen Sachmangels nach §§ 434 I S. 2 BGB nimmt Paydroid nach Wahl von Paydroid Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) vor.


(4) Entscheidet sich Paydroid für die Mangelbeseitigung, so hat Paydroid die zu diesem Zwecke erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht worden ist.


(5) Wurde von Paydroid zweimal die Beseitigung des Mangels versucht oder einmal eine andere Sache nachgeliefert und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Käufer anstelle der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache den Kaufpreis mindern oder, nach angemessener Fristsetzung, Rückgängigmachung des mit Paydroid abgeschlossenen Vertrages verlangen.


(6) Wird die fällige Leistung von Paydroid nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht, so kann der Käufer Schadensersatz nur verlangen:


für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Paydroid oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Paydroid beruhen;


für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Paydroid oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Paydroid beruhen;


für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von Paydroid oder einem gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Paydroid beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut;


für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Paydroid erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.


Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt.


Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut.


Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden jedweder Art, insbesondere solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche wegen und gegen Erfüllungsgehilfen von Paydroid. Die Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung, wenn Paydroid oder den Erfüllungsgehilfen von Paydroid Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen.


Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritten beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Dritten.


2. Die Regelung dieser Ziffer 2. gilt nur, wenn der Käufer Verbraucher ist:


Soweit der Käufer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Käufer Schadensersatz nur verlangen:


für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Paydroid oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Paydroid beruhen;


für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Paydroid oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Paydroid beruhen;


für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von Paydroid oder einem gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Paydroid beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut;


für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Paydroid erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.


Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt.


Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut.


Schadenersatzansprüche gegen Paydroid aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden jedweder Art, insbesondere solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche wegen und gegen Erfüllungsgehilfen von Paydroid. Die Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung, wenn Paydroid oder den Erfüllungsgehilfen von Paydroid Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen.

1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.


2. Der Vertrag, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich dieser AGB ist Siegburg, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend davon ist Paydroid stets berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.

Stand: Juli 2011